Der Weg vom Entschluß Bobtails zu züchten bis dahin, tatsächlich züchten zu dürfen ist lang und zeitaufwendig.
Züchter, Hund/Hündin und die Zuchtstätte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Züchter:
Nach dem Tierschutzgesetz sind Züchter verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Im Club für Britische Hütehunde e.V ist es deshalb seit dem Jahr 2002 Pflicht, dass der Neuzüchter
einen Sachkundenachweis erbringen muß, indem er:
Mindestens sechs Clubabende oder ähnliche kynologische Veranstaltungen mit folgenden Themen besucht:
– allgemeine Haltungsbedingungen und Hundeverordnungen
– Vorbereitung einer Hündin zur Belegung
– Versorgung einer trächtigen Hündin
– Geburtsvorgang
– Welpenaufzucht
– Zuchtbestimmungen
– Genetik
Mindestens an einer Züchtertagung der entsprechenden Rasse teilnimmt
und einen schriftlichen Test zu den oben genannten Themen absolviert.
Weitere Vorrausetzung ist ein Zwingername, der Zuname des Hundes, den man über den
Landesvorsitzenden beantragt und sich bei der F.C.I. weltweit schützen läßt (Zwingernamenschutz).
Hund/Hündin:
– muss über eine Ahnentafel verfügen
– auf mindestens auf 2 Austellungen die Formwertnote „vorzüglich/sehr gut“ erhalten
– auf HD (Hüftgelenksdysplasie) untersucht
– frei von erblichen Augenkrankheiten
– wesensfest und gesund sein
Zuchtstätte:
– Wurf-/Aufzuchtsräumlichkeit muss der Zuchtordnung entsprechen
– Wurfkiste, der größe der Hündin angemessen
– freier geschützter Auslauf
– ausreichend menschliche Gesellschaft, Kontakt und Zuwendung
Die gesamte Zuchtordnung können Sie hier herunterladen und lesen.